CDU und SPD lehnen Steuererhöhungen ab
In Ihren gemeinsamen Beratungen zum Haushalt haben sich die Fraktionsspitzen von CDU und SPD darauf verständigt, die im Haushaltentwurf für das Jahr 2021 vorgesehene Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B abzulehnen. Diese Vorgehensweise wurde auch am Samstag in den Haushaltsklausurtagungen von den Mitgliedern der jeweiligen Ratsfraktionen einstimmig unterstützt.
Anstelle der im Haushaltsplan veranschlagten Steuererhöhungen werden CDU und SPD Kompensationsvorschläge unterbreiten, die dennoch die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltes sicherstellen. Dieser ist Voraussetzung, um auch im nächsten Jahr die Konsolidierungsziele des Stärkungspaktes Stadtfinanzen zu erfüllen, an dem die Stadt Korschenbroich seit 2012 teilnimmt und der im kommenden Jahr ausläuft.
Seit Einbringung des Haushaltes sind Veränderungen absehbar, die eine andere Bewertung der Ausgangslage zulassen. So ist in Bezug auf die Gewerbesteuer nach Ansicht von CDU und SPD auf der Grundlage der vorliegenden Daten ein höherer Ansatz im Haushalt auch ohne eine Anhebung des Hebesatzes realistisch.
„Wir haben den Planansatz für das laufende Jahr bereits im November übertroffen. Für das nächste Jahr sagen die Prognosen aufgrund von Nachholeffekten einen deutlichen Anstieg der Gewerbesteuer voraus. Das vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Krise bestehende Risiko einer schlechteren Entwicklung bei der Gewerbesteuer wird durch die Möglichkeit, coronabedingte Mindererträge zu isolieren zusätzlich abgesichert. Von daher halten wir eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für entbehrlich“, erläutert Thomas Siegers. Sein Kollege Marcel Knuppertz von der SPD ergänzt: „Gerade in der jetzigen Krisensituation ist jede zusätzliche Belastung für Gewerbebetriebe das falsche Signal. Steuererhöhungen sind unbedingt zu vermeiden.“
Auch im Hinblick auf die Grundsteuer haben die Kooperationspartner entschieden, einen Verzicht auf die Anhebung der Hebesätze zu beantragen und gleichzeitig angekündigt, für den dadurch entstehenden Minderertrag von 700-800 T€ einen Kompensationsvorschlag zu unterbreiten.
„Wir möchten von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Überschüsse des gut aufgestellten Städtischen Entsorgungsbetriebes für den Haushaltsausgleich heranzuziehen. Diese Maßnahme wurde auch in den vergangenen Jahren bereits in unterschiedlichem Umfang als Konsolidierungsmaßnahme für den städtischen Haushalt genutzt“, zeichnet Thomas Siegers den Weg auf, der an einer Steuererhöhung vorbeiführt.
„Erhöhungen der kommunalen Steuern sind grundsätzlich ein Mittel, um vorhandene Haushaltsdefizite auszugleichen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise, die für die Bürgerschaft auf verschiedenste Arten erhöhte Belastungen bedeutet, sind Steuererhöhungen zum jetzige Zeitpunkt aber keine geeignete Maßnahme und wären gleichzeitig eine unangemessene Benachteiligung gegenüber den Kommunen, die nicht am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen und von daher nicht in der Verpflichtung der Aufstellung ausgeglichener Haushalte sind“, begründet Marcel Knuppertz die Vorgehensweise und ergänzt gleichzeitig: „Die Inanspruchnahme des Gewinns des Städtischen Entsorgungsbetriebes hat keine Auswirkung auf die Abwassergebühren. Diese bleiben im kommenden Jahr erneut konstant.“
Auf Basis des erarbeiteten Vorschlags werden CDU und SPD entsprechende Anträge stellen, mit denen sie in die im Dezember anstehenden Haushaltsberatungen gehen.