Korschenbroich, den 30. November 2020

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, die nachfolgenden gemeinsamen Anträge der CDU-Fraktion Korschenbroich und der SPD-Fraktion Korschenbroich im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2021 auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 08.12.2020 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Siegers Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion
gez. Marcel Knuppertz Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion

Anträge zum Haushalt 2021

Auf die im Haushaltsentwurf vorgesehene Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbe- steuer wird verzichtet. Die Höhe des Ansatzes der Gewerbesteuer wird durch diese Maßnahme nicht verändert.

Bereits im November 2020 liegt das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Korschen- broich trotz coronabedingter Einflüsse über 13 Mio. €. Darüber hinaus werden für das kommende Jahr erhebliche Nachholeffekte bei der Gewerbesteuer prognostiziert. Insofern erscheint der vorgesehene Ansatz für die Gewerbesteuer unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch ohne eine Erhöhung der Gewerbesteuer realistisch erreichbar.

Gerade in der jetzigen Krisensituation ist jede zusätzliche Belastung für Gewerbebetriebe das falsche Signal. Steuererhöhungen sind unbedingt zu vermeiden.

Antrag 2: Grundsteuer A und B
Auf die im Haushaltsentwurf vorgesehene Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B wird verzichtet.

Für die sich daraus ergebenden Mindererträge erfolgt unter Antrag 3 (Gewinnverwendung Städtischer Entsorgungsbetrieb) ein Kompensationsvorschlag.

Im Rahmen der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen muss die Stadt Korschen- broich auch im Haushaltsjahr 2021 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Erhöhungen der kommunalen Steuern sind grundsätzlich ein Mittel, um vorhandene Haushaltsdefizite auszugleichen. Aufgrund der aktuellen Corona-Krise, die für die Bürgerschaft auf verschiedenste Arten erhöhte Belastungen bedeutet, sind Steuererhöhungen zum jetzige Zeitpunkt das falsche Signal und wären gleichzeitig eine unangemessene Benachteiligung gegenüber Kommunen, die nicht in der Verpflichtung der Aufstellung ausgeglichener Haushalte sind.

Antrag 3: Gewinnverwendung Städtischer Entsorgungsbetrieb

Der Haushaltsansatz für die Gewinnausschüttung aus dem städtischen Entsorgungsbetrieb wird für das Jahr 2021 um 855.343,76 € erhöht.

Zu diesem Zweck wird der für das Jahr 2020 nicht im Haushaltssanierungsplan veranschlagte Gewinnvortrag aus 2018 i.H.v. 601.043,76 € weiter auf das Haushaltsjahr 2021 vorgetragen. Der Beschluss-Nr. IX/1349/1 03.09.2020 soll daher aufgehoben und neu gefasst werden.

Darüber hinaus wird der Haushaltsansatz um die Differenz i.H.v. 254.300,- € zwischen der im Haushaltssanierungsplan veranschlagten Höhe der Gewinnausschüttung für das Jahr 2020 und dem lt. Wirtschaftsplan des SEK geplanten Jahresüberschuss erhöht.

Auf Grundlage der Vierteljahresberichte ist erkennbar, dass der SEK für das Wirtschafts- jahr 2020 seine Planansätze mindestens erreicht.

Kumuliert führen beide Maßnahmen zu einer Haushaltsverbesserung des Haushaltes 2021 i.H.v. 855.343,76 €.

Antrag 4: Mobilitätskonzept
Es wird ein ganzheitliches Mobilitätskonzept für die Stadt Korschenbroich erarbeitet, in dem ein Zielbild für die zukünftige Verkehrsinfrastruktur entwickelt wird und konkrete Vorschläge für die weitere Vorgehensweise unterbreitet werden. Hierfür werden Haus- haltsmittel i.H.v. 30 T€ zur Verfügung gestellt.

Das Mobilitätskonzept soll folgende Bereiche und Aspekte berücksichtigen:

  • Öffentlicher Personennahverkehr
    • Verdichtung des ÖPNV-Netzes unter Berücksichtigung der verschiedenen Verkehrsmittel (S-Bahn, Linienbus, Bürgerbus, Anrufsammeltaxis)
    • Erhöhung der Taktung des ÖPNV-Verkehrs in stark frequentierten Bereichen.
    • Verbesserung der ÖPNV-Anbindung unterversorgter Ortslagen
    • Optimierung des Schülerspezialverkehrs
  • KfZ-Verkehr
    • Einrichtung weiterer Tempo-30-Zonen
    • Identifikation von für Kreisverkehre geeigneten Kreuzungen o Verkehrssituation im Ortskern Korschenbroich
    • Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur
  • Fahrrad- und Fußgängerverkehr
    • Ortsteilverbindendes Radverkehrswegenetz o Identifikation geeigneter Fahrradstraßen
    • Fahrradstellplätze
    • Sichere Schulwege

Antrag 5.1: Digitalisierung
Im Vorgriff auf ein ganzheitliches Digitalisierungskonzept der städtischen Schulen werden Haushaltsmittel für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Schülerschaft der weiterführenden Schulen bereitgestellt, die im Rahmen eines Mietkaufmodells angeboten werden.

Im Rahmen des Mietkaufes werden die Anschaffungskosten durch monatliche Zahlungen der Nutzer im Zeitraum der Nutzungsdauer kompensiert. Nach Ablauf der vorgesehenen Nutzungsdauer geht das mobile Endgerät in das Eigentum des Nutzers über.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein Konzept zu entwickeln, dass folgende Punkte enthält:

  • Gerätetyp und Ausstattungsmerkmale
  • Nutzungsdauer der Geräte und Ersatzbeschaffung
  • Vertragsgestaltung inkl. der Regelung der Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Gerätes

Der Bedarf an I-Pads ist mit den Schulen abzustimmen.

Für eine zügige Umsetzung der Maßnahme werden investive Mittel i.H.v. 500 T€ im Haushalt eingestellt. Der zu bildende Haushaltsansatz wird bis zur Vorlage des Konzeptes mit einem Sperrvermerk versehen.

Anfrage 5.2: Digitalisierung

Die Verwaltung wird gebeten über den Sachstand und die weiteren Planungen zur Digitalisierung der Verwaltung zu berichten und zu informieren, ob für die Einhaltung des Zeitplans zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sind.

Antrag 6: Ausbau Gewerbegebiet Hasseldamm

Bei den zuständigen Stellen ist mit Nachdruck auf die Möglichkeit einer Erweiterung des Gewerbegebietes Hasseldamm in Richtung L361 hinzuwirken. Bei Umsetzung einer Erweiterung des Gewerbegebietes sollen Maßnahmen für eine optimale Anbindung an die S-Bahn-Linie für den Fahrradverkehr getroffen werden. Für die planerische Umsetzung der Maßnahme werden Haushaltsmittel i.H.v. 10 T€ bereitgestellt.

Antrag 7: Klimaschutzaspekt im Haushalt

Zum Zwecke eines Überblickes über die Investitionen im Bereich des Klimaschutzes soll die Einrichtung einer eigenen Haushaltsposition geprüft werden. Alternativ sind die Ausgaben zum Zwecke des Klimaschutzes jeweils zusätzlich gesondert auszuweisen (z.B. im Rahmen eines Klimaberichtes zum Haushalt).