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Korschenbroich, 13. November 2017

 

Antrag 1: Hallenbad Korschenbroich

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Attraktivität des Schwimmbades Korschenbroich und damit die Anzahl der zahlenden Besucher erhöht werden kann.

Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  • Neuanlage des Babybeckens im Innenbereich mit Spielgeräten
  • Anschaffung einer Wasserrutsche sowie von Spielgeräten für das Lernschwimmbecken im Innenbereich
  • Ertüchtigung der Außenanlage
  • Errichtung von Spielgeräten in der Außenanlage, z.B. Wasserrutsche, Wasserspielplatz
  • Überprüfung der Öffnungszeiten
  • Vermeidung von längeren Schließungszeiten während der Schulferien
  • Spezialangebot zur Nutzung für Kindergeburtstage etc.

Für den Prüfauftrag werden Planungskosten i.H.v. bis zu 20 T€ im Haushalt bereit gestellt.

Begründung:

Die Besucherzahlen des Schwimmbades waren in den vergangenen Jahren tendenziell stark rückläufig. Als Gründe hierfür sind u.a. die zum Teil unattraktiven Öffnungszeiten, Schließungszeiten während der Schulferien sowie eine höhere Attraktivität von Schwimmbädern im näheren Umfeld anzunehmen.

Durch gezielte Maßnahmen könnte hier entgegengewirkt werden und das Schwimmbad insbesondere für Familien mit Kindern sowie Kindern und Jugendlichen wieder attraktiver gestaltet werden.

Durch zu erwartende höhere Besuchereinnahmen können mittelfristig Mehreinnahmen generiert werden, die die Investitionskosten ganz oder teilweise kompensieren.

Antrag 2: Spiel- und Bolzplätze

Auf Grundlage der Vorlage der Verwaltung für den Ausschuss für Bau und Verkehr vom 08.11.2016 sowie der Empfehlungen der GPA wird die Verwaltung beauftragt, den Rückbau folgender Spielplätze vorzunehmen:

  • Willi-Hannen-Str., Korschenbroich
  • Auf den Kempen, Kleinenbroich
  • Dorfer Feldweg, Kleinenbroich
  • Mühlenkamp, Liedberg
    Eine Veräußerung der Grundstücke erfolgt nicht.

Durch Umsetzung dieser Maßnahme wird ein Einsparpotenzial von mindestens 20 T€ erwartet.

Ein Teilbetrag von 10 T€ wird zur Aufstockung des Budgets zur Anschaffung von Geräten für Kinderspielplätze verwendet, so dass der Haushaltsansatz in den Jahren 2018 bis 2021 jeweils von 25 T€ auf 35 T€ erhöht wird.

Darüber hinaus ist ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 10 T€ als Konsolidierungsmaßnahme in den Haushaltssanierungsplan aufzunehmen.

Begründung:

Die Stadt Korschenbroich unterhält zzt. 42 Spiel- und Bolzplätze. Für jeden Spielplatz fallen laufende Kosten im Rahmen der Pflege sowie der Wartung und ggf. des Austauschs von Spielgeräten an.

Durch eine maßvolle Reduzierung von Spielplätzen, die sich an der Bevölkerungsstruktur im jeweiligen Einzugsgebiet, sowie der Lage von alternativen Spielflächen orientiert, können Kosten eingespart werden.

Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die bestehenden Spielplätze in einem guten Zustand erhalten und punktuell aufgewertet werden können.

Die Kosten für die o.a. Spielplätze stellten sich im Jahr 2012 wie folgt dar (Quelle: Projektarbeit „Analyse der städtischen Spiel- und Bolzplätze vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung):

Willi-Hannen-Str., Korschenbroich (ca. 5,6 T€)
Auf den Kempen, Kleinenbroich (ca. 3,9 T€)
Dorfer Feldweg, Kleinenbroich (ca. 9,5 T€)
Mühlenkamp, Liedberg (ca. 6,3 T€)

Da es sich bei den o.a. Kosten um eine Betrachtung aus dem Jahr 2012 handelt, können die derzeitigen tatsächlichen Pflege- und Unterhaltungskosten davon abweichen. Ebenso wird es nicht möglich sein, die kompletten Kosten einzusparen, da die Flächen im Eigentum der Stadt verbleiben und weiterhin eine Pflege, wenn auch in deutlich geringerem Umfang erfordern. Ausgehend von den oben dargestellten Gesamtkosten i.H.v. ca. 25 T€ ist durch die Aufgabe der Spielflächen mit Einsparungen i.H.v. mindestens 20 T€ zu rechnen.

Antrag 3: Sozialer Wohnungsbau

Die Verwaltung wird beauftragt die im Haushalt vorgesehenen Mittel i.H.v. 2,5 Mio. € für den sozialen Wohnungsbau für die Errichtung eines Mehrfamilienobjektes im Baugebiet Holzkamp-West zu verwenden. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind zügig umzusetzen.

Begründung:

Um den Bedarf eines Wohnangebotes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus abzudecken, ist es geboten, zeitnah zusätzlichen städtischen Wohnraum anzubieten. Zu einem späteren Zeitpunkt wäre zu prüfen, ob bestehende städtische Sozialwohnungen, bei denen erheblicher Renovierungsaufwand besteht, aufgegeben werden können.

Antrag 4: Jugendamt

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse die Vor- und Nachteile der Einrichtung eines eigenen Jugendamtes zu prüfen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in Gesprächen mit dem Rhein-Kreis Neuss als Jugendamtsträger, mögliche Einsparpotenziale für das Kreisjugendamt, u.a. auch durch eine mögliche Erweiterung der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, zu erörtern.

Begründung:

Zur Zeit werden die Aufgaben der Jugendhilfe für die Stadt Korschenbroich durch das Kreisjugendamt des Rhein-Kreises Neuss übernommen. Die hiermit verbundenen Kosten, die im Rahmen der Jugendamtsumlage auf die Stadt Korschenbroich umgelegt werden, sind in den vergangenen Jahren, zum Teil erheblich, angestiegen.

Die Prüfung, ob die Aufgaben der Jugendhilfe kostengünstiger durch ein eigenes bzw. gemeinsames Jugendamt mit der möglichen Stadt Jüchen abgedeckt werden können, erscheint daher ebenso geboten, wie eine Erörterung, inwiefern Einsparpotenziale beim Kreisjugendamt, nicht zuletzt auch durch eine Erweiterung der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, erzielt werden können..

Antrag 5: Kindergarten „An der Niersaue“

Für den neu zu errichtenden Kindergarten im Baugebiet „An der Niersaue“ sollen Verhandlungen mit möglichen freien Trägern geführt werden.

Begründung:
Bisher wurden im Rahmen der Zusammenarbeit mit freien Trägern von Kindertagesstätten gute Erfahrungen gemacht (u.a. Diakonie, Lebenshilfe). Darüber hinaus ist die Übernahme eines Kindergartens durch einen freien Träger die kostengünstigere Alternative gegenüber einem städtischen Kindergarten.

Da es im Ortsteil Korschenbroich bereits seit vielen Jahrzehnten einen katholischen Kindergarten gibt, der einen guten Ruf genießt und bei dem regelmäßig die Nachfrage an Kindergartenplätzen das Angebot übersteigt, bietet sich z.B. die Prüfung der Übernahme eines weiteren Kindergartens durch die katholische Kirche an.

Antrag 6: Kreisumlage

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kreisumlage gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss folgende Erwartungen zu verdeutlichen:

Weitergabe einer möglichen Senkung der Umlage der Landschaftsversammlung Rheinland vom Rhein-Kreis Neuss in vollem Umfang an die Kommunen. Senkung der Kreisumlage über den im aktuellen Entwurf vorgesehenen Hebesatz hinaus.
Aufstellung einer Übersicht über die freiwilligen Leistungen des Rhein-Kreises Neuss.

Begründung:

Aufgrund einiger Sonderfaktoren ergeben sich für den Rhein-Kreis Neuss im Haushaltsjahr 2018 erhebliche finanzielle Verbesserungen. Auch unter Berücksichtigung der sich dadurch für den Kreis erhöhenden Umlagegrundlagen müssen die Kommunen in deutlich höherem Umfang als bisher vorgesehen von diesem Umstand profitieren.

Für die Stadt Korschenbroich ist die Höhe der Kreisumlage ein wesentlicher Faktor für die Erreichung der Ziele im Stärkungspakt Stadtfinanzen. Aus diesem Grund sind Steuererhöhungen in den Jahren 2018 bis 2021 nur zu vermeiden, wenn sich die Kreisumlage nicht ungünstiger entwickelt als in der Haushaltsprojektion vorgesehen.

 

Beschluss 7: Sanierung Waldsportanlage Korschenbroich
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie fern im Zusammenhang mit der Sanierung der Waldportanlage Korschenbroich und dem Ausbau der Straße „Am Sportplatz“, das Parkplatzangebot für die Waldsportanlage und die Waldsporthalle erhöht werden kann. Die Prüfung beinhaltet auch eine Kostenschätzung.

Begründung:
Die Parksituation in der Straße“ Am Sportplatz“ gestaltet sich bei größeren Sportveranstaltungen, die dort regelmäßig stattfinden (u.a. Heimspiele TVK/VfB, Leichtathletikveranstaltungen), äußerst kritisch.

Antrag 8: Ausbau Straße „Am Sportplatz“
Die Mittel für den Ausbau der Straße „Am Sportplatz“ werden bis zur Verabschiedung einer neuen Satzung für die Beiträge nach dem Kommunal-Abgabengesetz (KAG) gesperrt.

Begründung:
Im Zuge der Sanierung der Waldsportanlage bietet sich der bisher noch nicht erfolgte Endausbau der Straße „Am Sportplatz“ an. Zunächst ist jedoch Klarheit, über die Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Anliegern zu schaffen.

 

Antrag 10: Brückensanierung Goethestraße
Bei den Brückensanierungen INV66.004 ist zu prüfen , ob die Brückensanierung  Goethestraße so zu gestalten ist, das diese Brücke nur noch für den Rad- und Fußgängerverkehr zulässig ist.

Begründung :
Die Brücke Goethestraße kann für die sonstigen Verkehrsteilnehmer gesperrt werden, da ein Zugang über den oberen Bereich an der Schiefbahner Straße möglich ist. Haushaltstechnisch ist zu erwarten, dass dadurch in den Jahren 2018 und 2019 ca. 1/3 der Gesamtkosten (ca. 200 T€) eingespart werden können.

Anfrage: Sauberkeit Bahnhöfe/Unterführungen
Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, wie die Sauberkeit der Bahnhofsbereiche und städtischen Unterführungen so gewährleistet werden kann, dass sich ein gepflegtes Bild ergibt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Siegers – CDU-Fraktionsvorsitzender

gez. Paul Jahny – SPD-Fraktionsvorsitzender

Fraktionsvorsitzender Thomas Siegers