Sitzung des Hauptausschusses am 17.11.2015

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Venten,

für die Sitzung des Hauptausschusses am 17.11.2015 bitten wir, die folgenden gemeinsamen Anträge der SPD-Ratsfraktion Korschenbroich und der CDU-Ratsfraktion Korschenbroich unter dem Tagesordnungspunkt  – Haushalt 2016 – auf die Tagesordnung zu nehmen: 

Beschlussvorschlag : 

Der Rat der Stadt Korschenbroich gibt gegenüber dem Landrat des Rhein-Kreises Neuss sowie den im Kreistag vertretenen Fraktionen die nachfolgende Stellungnahme ab mit der Bitte, diese in den anstehenden Haushaltsberatungen des Rhein-Kreises Neuss mit einzubeziehen:

Stellungnahme des Rates der Stadt Korschenbroich mit der Bitte um Berücksichtigung in den Haushaltsberatungen des Rhein-Kreises Neuss: 

Der Rat der Stadt Korschenbroich wendet sich in Bezug auf die aktuellen Diskussionen um die Festlegung der Kreisumlage und die Einbringung eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2016 und 2017 an den Kreistag des Rhein-Kreises Neuss.

Die Stadt Korschenbroich nimmt seit dem Jahr 2012 an der 2. Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen des Landes NRW teil. Im Rahmen der Teilnahme am Stärkungspakt hat die Stadt einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, der als Konsolidierungsziel einen ausgeglichenen Haushalt spätestens ab dem Jahr 2018 unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen des Landes sowie ab dem Jahr 2021 aus eigener Kraft vorsieht. 

Zu diesem Zweck hat die Stadt Korschenbroich in den vergangenen Jahren bereits enorme Sparanstrengungen unternommen. Dennoch zeigt die aktuell 4. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans dass die Erreichung der Konsolidierungsziele des Stärkungspaktes einer weiterhin konsequenten Sparpolitik bedarf und darüber hinaus von nicht direkt beeinflussbaren Rahmenbedingungen abhängig ist, zu denen auch die Kreisumlage gehört. 

Eine Erhöhung der Kreisumlage in dem zzt. vorgesehenen Umfang würde gegenüber dem Haushaltsansatz eine Mehrbelastung für die Stadt Korschenbroich von mehr als einer Million Euro allein im Haushaltsjahr 2016 bedeuten. Dies führt, auch bei Fortschreibung in den Folgejahren, zu einer ernsthaften Gefährdung des Konsolidierungsziels. 

Wir bitten daher eindringlich, im Rahmen der Haushaltsberatungen des Rhein-Kreises Neuss Maßnahmen zu ergreifen, durch die eine  Erhöhung der Kreisumlage vermieden werden kann. 

Neben der Prüfung möglicher Kosteneinsparungen zur Verringerung des Defizits im Ergebnisplan für das Jahr 2016 halten wir auch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage des Rhein-Kreises Neuss zur Herstellung des Haushaltsausgleichs für ein dringend gebotenes Mittel. 

Hinsichtlich der Einbringung eines Doppelhaushaltes bitten wir um konkrete Darstellung der möglichen Risiken und Chancen, die sich daraus für die Kommunen ergeben.. Wir vertreten die Ansicht,  dass ein Doppelhaushalt nur verabschiedet werden kann, wenn er für die kreisangehörigen Kommunen einen Mehrwert mit sich bringt.

Wir sind uns bewusst, dass sich auch der Rhein-Kreis Neuss in einer angespannten Haushaltslage befindet, wenngleich diese sich weitaus weniger prekär darstellt als in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Ebenso hat auch der Rhein-Kreis Neuss in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Haushaltslage zu verbessern und auch der Situation der Kommunen Rechnung zu tragen. Eine politische Bewertung der Haushaltspolitik des Rhein-Kreises Neuss möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich nicht vornehmen.  

Darüber hinaus sind wir uns bewusst, dass auch der Rhein-Kreis Neuss bei der Aufstellung seines Haushaltes von durch ihn nicht unmittelbar zu beeinflussenden Faktoren abhängig ist, zu dem auch die Erhöhung von durch das Land NRW einzuziehenden Umlagen gehört. Bemühungen des Rhein-Kreises Neuss, zum Wohle der Landkreise und kreisangehörigen Kommunen, auf die Haushaltspolitik des Landes NRW einzuwirken finden daher ebenfalls unsere Unterstützung. 

Der Rhein-Kreis Neuss übernimmt viele wichtige Aufgaben für die Kommunen und damit auch für die Stadt Korschenbroich. Um dies weiter, auch in der Öffentlichkeit, deutlich machen zu können, bitten wir um die Bereitstellung einer Liste der freiwilligen Leistungen des Rhein-Kreises Neuss. Nicht zuletzt wegen der Übernahme von Aufgaben für die Kommunen ist der Rat der Stadt Korschenbroich auch in Zukunft an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Kreis und seinen Institutionen, sowohl auf politischer als auch auf Verwaltungsebene interessiert. 

Wir bitten Sie nachdrücklich, der besonderen Situation der Stadt Korschenbroich als teilnehmende Kommune am Stärkungspakt Stadtfinanzen, Rechnung zu tragen.

Begründung:

Eine Erhöhung der Kreisumlage ist aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Korschenbroich zu vermeiden, da dies die Erreichung des Konsolidierungsziels bei der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen gefährdet. 

Beschlussvorschlag : 

Bis zu einer Entscheidung über einen 90%igen Zuschuss aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Sanierung der Freisportanlage Korschenbroich sind die nicht gebundenen Mittel aus der Sportpauschale zu sperren. Darüber hinaus sind in Höhe der Differenz aus dem 10%igen Eigenanteil der Kommune und den zu sperrenden Mitteln der Sportpauschale Mittel aus der Bildungspauschale zu sperren. Grundlage sind die kalkulierten Projektkosten in Höhe von 1,6 Mio. €.

 

Begründung:

Bei einer Förderung der Sanierung der Freisportanlage Korschenbroich aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beträgt der Eigenanteil der Kommune 10%. Bei kalkulierten Projektkosten i.H.v. 1,6 Mio. € entspricht dies einer Eigenbeteiligung i.H.v. 160.000,- €. Um den Haushalt 2016 nicht zusätzlich zu belasten, sollen diese Mittel zunächst aus der Sport- pauschale entnommen werden. Da die Sportpauschale zur Finanzierung des Eigenanteils nicht ausreicht und bereits Teilmittel gebunden sind (Sportplatz Neersbroich), sind die restlichen Mittel aus der Bildungspauschale zu entnehmen, da eine Sanierung der Freisportanlage auch in erheblichem Maße dem Schulsport zugute kommt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit des Aufbaus eines integrierten Datenbanksystems zur Steuerung der wesentlichen gebäudewirtschaftlichen Prozesse im Rahmen der Organisationsuntersuchung zur Optimierung des Amtes 60 unter Kosten- und Kapazitätsaspekten (auch unter Berücksichtigung externer Unterstützung bei der notwendigen Datenerfassung)  zu prüfen und das Ergebnis dem Hauptausschuss schnellstmöglich vorzulegen.

Begründung:

Im vorliegenden Bericht der Dr. Knirsch Consult GmbH über die Organisationsuntersuchung zur Optimierung des Amtes 60 wird das Fehlen eines integrierten Datenbanksystems als gravierender Mangel eingeschätzt. Die vorhandenen Softwaremodule werden nicht in vollem Umfang genutzt. Für eine Optimierung und als Entscheidungsgrundlage für die Politik ist das Vorhandensein eines entsprechenden aktuellen Datenbestandes jedoch unverzichtbar. 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Bezug auf die im Haushalt vorgesehenen Investitionsmittel zur Errichtung eines sozialen Wohnungsbauprojektes im Gebiet Holzkamp-West in Höhe von 2,5 Mio. € die Vor- und Nachteile der folgenden alternativen Realisierungsmöglichkeiten zu prüfen:

Umsetzung des Projektes durch die Stadt Korschenbroich (wie im Haushalt vorgesehen) 

Umsetzung des Projektes durch eine Tochtergesellschaft der Srtadt Korschenbroich (z.B. WEK GmbH, Reha Bau GmbH)

Umsetzung des Projektes durch einen externen Investor 

Bis zum Ergebnis der Prüfung sind die entsprechenden Mittel zu sperren.

 

Begründung:

Neben den Investititionskosten sind u.a. auch die Folgekosten, Fördermöglichkeiten sowie die zukünftige Nutzung des Objektes im Gesamtkontext zu betrachten.

 

Beschlussvorschlag :

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Tausch der im Gebiet Holzkamp ausgewiesenen, bisher nicht entwickelten, Gewerbeflächen im Rahmen eines Umlegungsverfahrens gegen Flächen mit günstigeren Standortfaktoren möglich ist. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, einen Vorschlag für die Umlegung der Gewerbeflächen an einen oder mehrere geeignete Standorte zu unterbreiten.  

Begründung:

Die der Stadt Korschenbroich im Rahmen des Regionalplans durch die Bezirksregierung zugestandenen Flächen zur Neuansiedlung von Gewerbe sind sehr gering. Umso wichtiger ist es, diese Flächen in Gebiete mit möglichst optimalen Standortfaktoren zu legen. 

 

Beschlussvorschlag :

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Aktualisierung der noch aus den neunziger Jahren stammenden Prioritätenliste zur Instandsetzung und Unterhaltung von Straßen in der Stadt Korschenbroich zu unterbreiten.

 

Begründung:

Im Bereich der Straßeninstandsetzung und –unterhaltung ist aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Korschenbroich in den zurückliegenden Jahren ein erheblicher Investitionsstau entstanden. Es ist absehbar, dass die erforderlichen Mittel zu dessen Abbau auch mittelfristig nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Insofern ist ein zielgerichteter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel von hoher Bedeutung.

 

Beschlussvorschlag :

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Priorisierungsliste für die  Instandsetzung und Unterhaltung von Spielplätzen  in der Stadt Korschenbroich zu unterbreiten.

Begründung:

Im Bereich der Spielplatzinstandsetzung und –unterhaltung ist aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Korschenbroich ein erheblicher Investitionsstau entstanden. Es ist absehbar, dass die erforderlichen Mittel zu dessen Abbau auch mittelfristig nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Insofern ist ein zielgerichteter Einsatz der vorhandenen Budgetmittel von hoher Bedeutung.

 

Mit freundlichen Grüssen 

Thomas Siegers

CDU-Fraktionsvorsitzender 

Paul Jahny

SPD-Fraktionsvorsitzender